Frage:
Wie oft kann ich eine rauhfasertapete überstreichen?
Tinchen
2007-08-04 09:35:32 UTC
Meine Wohnung is vor 10 Jahren fertig gestellt worden.Die Tapete von damals wurde auch noch nicht erneuert.Sie ist bislang dreimal übergestrichen worden,zweimal mit matter weißer Farbe von den Vormietern,ich habe mir jedoch vor 4 Jahren die fast komplette Wohnung,mit bunter Latexfarbe gestrichen.Laut Mietvertrag müsste ich letztes Jahr schon das Bad übergestrichen haben,(sieht aber noch gut aus) und nächstes Jahr sind dann eigentlich Wohn-,schlafzimmer und Diele dran.kann ich da nochmal mit Latexfarbe drüber streichen?
Zehn antworten:
2007-08-04 09:42:05 UTC
Diese ganzen "im Mietvertrag steht bezüglich Renovierungsfristen" Sachen, sind oft nicht erlaubt. Lies das mal durch:



Mieter müssen Wohnungen nur dann renovieren, wenn dies auch tatsächlich erforderlich ist. Mietvertragsklauseln, die feste Termine für Schönheitsreparaturen festlegen, sind unwirksam, so der Bundesgerichtshof. (VIII ZR 361/03) (afp)



Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter bei seinem Auszug die Wohnung immer renovieren muss, ist das unwirksam. Die Unwirksamkeit erfasst auch eine eventuelle zweite Absprache im Mietvertrag, die die laufenden Renovierungsarbeiten betrifft (BGH VIII ZR 335/02 und 308/02).



Schönheitsreparaturen sind das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüre sowie der Fenster und Außentüren von innen (BGH VIII ARZ 9/86).



Wirksam ist eine Verpflichtung, die folgende Renovierungsfristen vorsieht: Küchen, Bäder, Duschen alle drei Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und die übrigen Nebenräume alle sieben Jahre (BGH VIII ARZ 9/86).



Die in einem Formularmietvertrag (Mustermietvertrag des Bundesministers der Justiz) vorgesehene Regelung, dass Küchen, Bäder und Duschen alle drei Jahre und Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre zu renovieren sind, benachteiligt den Mieter unangemessen (OLG Koblenz 5 U 930/98 WM 99, 720).



Der Mieter muss Schönheitsreparaturen durchführen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wirden ist (OLG Karlsruhe 9 RE Miet 2/91).



Das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen (OLG Hamm 30 RE Miet 3/90).



Im Mietvertrag kann wirksam vereinbart werden, dass Mieter bei Auszug vor Fristablauf Abschlagzahlungen leisten müssen: 20 Prozent der Kosten, wenn die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurückliegen; 40 Prozent, wenn sie länger als zwei Jahre zurückliegen usw. (OLG Stuttgart 8 RE miet 3/81 und BGH VIII ARZ 1/88).





Eine Vertragsklausel, die vorsieht, dass Heizkörper alle drei Jahre, Zimmerdecken alle vier Jahre und Fenstertüren von innen alle fünf Jahre zu streichen sind, ist unwirksam (LG München I 19 S 11226/01 WM 2004, 233).



Zu den auf den Mieter abwälzbaren Schönheitsreparaturen zählt nicht der Außenanstrich der Fenster. Die einheitliche formularvertragliche Überbürdung des Fensteraußenanstrichs und der Schönheitsreparaturen führt zur Unwirksamkeit der Gesamtregelung (LG Berlin 65 S 406/03 WM 2004, 497).



Die formularvertragliche Festlegung einer Renovierungsfrist von zwei Jahren für Bad, Küche und WC liegt unterhalb der allgemein anerkannten Frist von drei Jahren, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam (LG Frankfurt am Main 2-17 S 38/03 WM 2004, 88).
2007-08-08 13:57:13 UTC
Ein Malermeister hat zu mir gesagt:



"Wenn jede einzele Schicht vollkommen durchgetrocknet ist, dann kann man rauhfasertapete so über streichen wie man will. Aber nur mit Abtönfarbe!"



Ich glaube mit Latexfarbe handhabt sich das so, dass es 3-4 Mal geht und dann kommt von hinten Feutchigkeit an die wand, die Wand kann nciht mehr abatmen und die TApete kommt runter...



Leider hat Farbe jeder Art einen Nachteil: Entweder man nimmer denselben Farbton, oder man wird immer dunkler, weil andere Farben einfach nicht deckstark genug sind.
Lalelu
2007-08-07 16:42:43 UTC
Du kannst die Rauhfasertapete so lange überstreichen, wie die Farbe auf dem Untergrund haftet und so lange noch was von der Struktur der Rauhfaser zu sehen ist.

Die starren Fristen im Mietvertrag für die Schänheitsreparaturen sind nicht mehr gültig. Es soll nur noch nach Bedarf und nicht nach den angegebenen Zeiten gemalert werden.
Lufti 44
2007-08-04 17:54:37 UTC
Du kannst sie streichen , bis sie Dir entgegenkommt.



Aber das mit dem Mietvertrag; alle 2 Jahre das und jenes renovieren, kannst Du abhaken.



Ist längst per Gericht hinfällig.
Stefan S
2007-08-04 17:41:02 UTC
Raufasertapete so oft Du willst oder sie runter fällt. Aber bitte nicht mit Latexfarbe.
Werner M
2007-08-04 17:26:23 UTC
Also ich habe meine Rauhfaser in einem Zimmer jetzt 3mal gestrichen. Davor (30 Jahre) wurde sie bereits ebenfalls mindestens 4mal gestrichen (weil 4 Vormieter). So wie die Tapete aussieht hält sie auch nochmals mindestens einen Anstrich aus.



War allerdings nie Latexfarbe...
kalinka1968
2007-08-04 17:14:24 UTC
Die Farben mischen sich definitiv nicht. Habe die Rauhfasertapete von meinem Vormieter übernommen, weiß aber nicht, wie oft er schon gestrichen hatte. Denke aber, daß es noch der urspr. Anstrich war. Ich habe inzwischen drei oder viermal überstrichen und sie hat es noch ausgehalten. Aber das nächste Mal - denke ich - wird die Tapete runtermüssen.



Diesen einen Anstrich hält Deine Tapete sicherlich noch aus, dann solltest Du Dich aber mit dem Gedanken vertraut machen, daß Du die Tapete austauschen mußt.
Sprendlinger
2007-08-04 18:06:54 UTC
Nach 6-7mal Überstreichen fällt die Rauhfaser fast selbst von den Wänden.
2007-08-04 16:42:42 UTC
Wenn man vorher nicht so dick gestrichen hat dann 2 bis 3 mal,ist zu viel Farbe drauf dann löst sich die Tapete.
^ㅅ^
2007-08-04 16:41:03 UTC
also ichhab meine rauhfaser auch überstrichen aber ich würdes kein 2.mal machen weils dann vllt nich mehr so gut deckt oder sich beide farben irgendwie vermischen


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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